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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07 (https://dejure.org/2009,27756)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2009 - 12 A 1796/07 (https://dejure.org/2009,27756)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 12 A 1796/07 (https://dejure.org/2009,27756)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 29/06 R

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von Kosten der beruflichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    Demgegenüber hat das BSG unter Beachtung seiner früheren - insofern von der Beklagten ebenfalls zu Unrecht der Auffassung der ersten Instanz entgegengehaltenen - Rechtsprechung die vom Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung des LSG NRW in aller Deutlichkeit bestätigt und dazu, dass der Erstattungsanspruch des erstangegangenen Leistungsträgers gegen den vorrangig verpflichteten Träger entgegen der hier von der Beklagten vertretenen Auffassung nicht durch die Regelungen des § 14 SGB IX ausgeschlossen wird, in seinem Urteil vom 28. November 2007 - B 11a AL 29/06 R -, FEVS 59, 492, folgende - auf den vorliegenden Fall übertragbaren - Ausführungen gemacht:.

    Völlig neben der Sache liegt es auch, aus dem - der schnellen und dauerhaften Klärung der Zuständigkeit im Verhältnis zwischen betroffenen behinderten Menschen und den Rehabilitationsträgern, also im Außenverhältnis dienenden - Zuständigkeitsklärungsverfahren des § 14 SGB IX, vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2007, a.a.O., m. w. N., auf das Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander - namentlich auf die Zuständigkeiten für vorrangige oder nachrangige Leistungen - schließen zu wollen.

    vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2007, a.a.O..

    Die rechtlichen Fragen zu den Auswirkungen des Zuständigkeitsklärungsverfahrens nach § 14 SGB IX auf die Zuständigkeit nach § 16 SGB I und auf die Kostenerstattungsansprüche bereitet spätestens seit der Entscheidung des BSG vom 28. November 2007, a.a. O., keine überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten.

    Ebenso wenig kommt der Rechtssache die ihr von der Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu, nachdem die Entscheidung des LSG NRW vom 16. Februar 2006 - L 9 AL 88/05 - durch das besagte Urteil des BSG vom 28. November 2007, a.a.O., bestätigt worden ist.

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    "Der wesentliche Zweck des § 14 SGB IX ist die schnelle und dauerhafte Klärung der Zuständigkeit im Verhältnis zwischen betroffenen behinderten Menschen und den Rehabilitationsträgern, also im sog Außenverhältnis (vgl im Einzelnen BSGE 93, 283, 285 f = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Urteil des BSG vom 26. Juni 2007, B 1 KR 34/06 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 12 ff, jeweils mit Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien).

    Dem Ausgleich unter den Rehabilitationsträgern dienen vielmehr in erster Linie die Vorschriften der §§ 102 ff SGB X (vgl Urteil vom 26. Juni 2007 aaO RdNr 8, 16, 17).

    Allein der zweitangegangene Träger kann den die §§ 102 ff SGB X verdrängenden Anspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX geltend machen (vgl Urteil vom 26. Juni 2007 aaO RdNr 18, 19).

    Zutreffend ist, dass ein angegangener Träger, der das Weiterleitungsgebot des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX missachtet und trotz Verneinung seiner Zuständigkeit leistet, obwohl nach dem Ergebnis seiner Prüfung ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, im Hinblick auf den Eingriff in eine fremde Zuständigkeit von der Erstattung ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, aaO RdNr 25).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2006 - L 9 AL 88/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht zu Recht unter Bezugnahme auf das Urteil des LSG NRW vom 16. Februar 2006 - L 9 AL 88/05 - den Standpunkt eingenommen, die Regelungen des § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX über die Zusammenarbeit von Leistungsträgern mit einer vorläufigen Zuständigkeit von Leistungsträgern gegenüber den endgültig zuständigen Leistungsträgern ließen den sich aus der Nachrangigkeit der Sozialhilfe ergebenden Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers nach § 104 Abs. 1 SGB X nicht entfallen und ausgehend vom Zweck des § 14 SGB IX schlössen auch die Erstattungsregelungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 und Satz 3 SGB IX nach ihrem Regelungsgehalt einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X nicht aus.

    Ebenso wenig kommt der Rechtssache die ihr von der Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu, nachdem die Entscheidung des LSG NRW vom 16. Februar 2006 - L 9 AL 88/05 - durch das besagte Urteil des BSG vom 28. November 2007, a.a.O., bestätigt worden ist.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    vgl. zu den Voraussetzungen der Leistungskonkurrenz: BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 -, FEVS 51, 337.
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    "Der wesentliche Zweck des § 14 SGB IX ist die schnelle und dauerhafte Klärung der Zuständigkeit im Verhältnis zwischen betroffenen behinderten Menschen und den Rehabilitationsträgern, also im sog Außenverhältnis (vgl im Einzelnen BSGE 93, 283, 285 f = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Urteil des BSG vom 26. Juni 2007, B 1 KR 34/06 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 12 ff, jeweils mit Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    - B 9 V 8/98 R -, BSGE 84, 61, fehlt jeglicher Anhaltspunkt dafür, dass im Rahmen des § 16 SGB I für die Frage von Zuständigkeit oder Unzuständigkeit auf die gleichartige Sozialleistung abzustellen ist, die der nachrangig verpflichtete Sozialleistungsträger erbracht hat.
  • VGH Bayern, 01.12.2003 - 12 CE 03.2683

    Sozialhilfe, Zuständigkeit des zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    Die vom Beklagten dagegen ins Feld geführte Rechtsprechung des BayVGH, vgl. Beschlüsse vom 1. Dezember 2003 - 12 CE 03.2683 -, FEVS 56, 188; vom 3. März 2005 - 12 CE 04.2180 -, FEVS 56, 519; und vom 28. Juni 2005 - 12 CE 05.1287 -, FEVS 57, 162, ist nicht einschlägig, denn sie ist in Verfahren von Hilfebedürftigen gegen Sozialhilfeträger ergangen und betrifft nur die Zuständigkeit in diesem Außenverhältnis, ohne sich gleichzeitig über die - hier mangels Weiterleitung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX von vornherein nicht in Betracht kommende - Konstellation des § 14 Abs. 4 SGB IX als Spezialregelung zu §§ 102 bis 105 SGB X hinaus zu eben diesen Erstattungsansprüchen zu verhalten.
  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 12 CE 05.1287

    Kinder- und Jugendhilfe, - Hilfe für junge Volljährige (Trainingsmaßnahmen bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    Die vom Beklagten dagegen ins Feld geführte Rechtsprechung des BayVGH, vgl. Beschlüsse vom 1. Dezember 2003 - 12 CE 03.2683 -, FEVS 56, 188; vom 3. März 2005 - 12 CE 04.2180 -, FEVS 56, 519; und vom 28. Juni 2005 - 12 CE 05.1287 -, FEVS 57, 162, ist nicht einschlägig, denn sie ist in Verfahren von Hilfebedürftigen gegen Sozialhilfeträger ergangen und betrifft nur die Zuständigkeit in diesem Außenverhältnis, ohne sich gleichzeitig über die - hier mangels Weiterleitung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX von vornherein nicht in Betracht kommende - Konstellation des § 14 Abs. 4 SGB IX als Spezialregelung zu §§ 102 bis 105 SGB X hinaus zu eben diesen Erstattungsansprüchen zu verhalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - 12 A 1266/07
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    - 12 A 1266/07 -, und deshalb ein Antrag erstattungsrechtlich unverzichtbare Anspruchsvoraussetzung ist, vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. April 1999.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - 12 A 1990/07

    Voraussetzungen der Vorrangigkeit einer jugendhilferechtlichen Hilfsgewährung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 12 A 1796/07
    vgl. im einzelnen etwa: OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2007 - 12 A 1990/07 -, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 12 A 525/07

    Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen für die Unterbringung eines

  • VGH Bayern, 03.03.2005 - 12 CE 04.2180

    Eingliederungshilfe - Rehabilitationsträger - Zuständigkeit nach rechtzeitiger

  • Drs-Bund, 11.03.2005 - BT-Drs 15/5074
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 3256/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2009 - 12 A 1796/07 - zum entsprechenden Organisationsverschulden bei Anwälten: BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 -, Juris.
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